|
Jede Nutzung von Bildmaterial ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars
richtet sich nach Art und Umfang der Verwendung und ist vor Verwendung zu
vereinbaren. Der Kunde ist verpflichtet, die
erforderlichen Angaben zu machen.
Vereinbarte Honorare gelten nur für den genau bezeichneten Zweck und Umfang, die
durch die Nutzungslizenz eindeutig definiert werden. Jede darüber hinausgehende
Nutzung bedarf einer erneuten Honorarvereinbarung und des Erwerbs der
Nutzungs-lizenz durch Zahlung des Nutzungshonorars. |